Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe
Die Nostrifikation in den Pflegeassistenzberufen erfolgt grundsätzlich durch die Landeshauptfrau bzw. durch den Landeshauptmann.
Bei Absolvierung einer Ausbildung im Ausland ohne abgeschlossene Nostrifikation in Österreich kann ein Antrag auf Bewilligung der Tätigkeit zu Fortbildungszwecken gestellt werden.
Die Nostrifikation in den medizinischen Assistenzberufen erfolgt grundsätzlich durch die Landeshauptfrau bzw. durch den Landeshauptmann.
Die Nostrifikation nach dem Sanitätergesetz erfolgt grundsätzlich durch die Landeshauptfrau bzw. durch den Landeshauptmann.
Die Nostrifikation als medizinischer Masseur oder Heilmasseur erfolgt grundsätzlich durch die Landeshauptfrau bzw. durch den Landeshauptmann.
Die Nostrifikation in den Pflegeassistenzberufen erfolgt grundsätzlich durch die Landeshauptfrau bzw. durch den Landeshauptmann.
Informationen zu landesgesetzlich geregelten reglementierten Sozialbetreuungsberufen Diplom-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuerin - Graduated social assistant - Anerkennung einer Ausbildung außerhalb des Bundeslandes Niederösterreich
Informationen zu landesgesetzlich geregelten reglementierten Sozialbetreuungsberufen Fach-Sozialbetreuer oder Fach-Sozialbetreuerin - Specialised social assistant - Anerkennung einer Ausbildung außerhalb des Bundeslandes Niederösterreich
Informationen zu landesgesetzlich geregelten reglementierten Sozialbetreuungsberufen Heimhelfer oder Heimhelferin - Home assistant - Anerkennung einer Ausbildung außerhalb des Bundeslandes Niederösterreich
Informationen zu landesgesetzlich geregelten reglementierten Sozialbetreuungsberufen Sozialer Alltagsbegleiter oder Soziale Alltagsbegleiterin - Anerkennung einer Ausbildung außerhalb des Bundeslandes Niederösterreich
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Gesundheitsrecht Landhausplatz 1, Haus 15B
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15733
