NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft
Die NÖ kija ist im NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (§§ 79-81 NÖ KJHG 2013, LGBl. Nr. 9270) verankert.
Sie arbeitet in Umsetzung und auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Eine Aufgabe der NÖ kija ist die Beratung für Kinder und Jugendliche.
Es können sich aber auch Erwachsene an die NÖ kija wenden, wenn es Interessen von Kindern und Jugendlichen betrifft.
Alle Fragen werden vertraulich und kostenlos, auf Wunsch auch anonym behandelt!
Kinder und Jugendliche, habt ihr Fragen? Die NÖ kija ist für dich/euch da!
Die Hauptaufgabe der NÖ kija ist das Monitoring (Beobachtung) der Kinderrechte.
Die NÖ kija soll Kinder und Jugendliche auch über Kinderrechte informieren und diese bekannt machen (siehe Tätigkeitsbericht der NÖ kija).
Die gesetzlichen Aufgaben der NÖ kija
- Die NÖ kija bietet kinderrechtliche Beratung, Information und Hilfe für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, sofern es sich um Interessen von Kindern und Jugendlichen handelt.
- Die NÖ kija soll die Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche anregen.
- Die NÖ kija führt Informationsveranstaltungen und Projekte über bzw. zu Angelegenheiten durch, die für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung sind, wie z.B. die Wanderausstellung "Kinderrechte" für Volksschulen, das Handpuppenspiel "KIYOU`S Abenteuer" für Kindergärten.
- Die NÖ kija begutachtet und regt Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen an, auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention (Tätigkeitsbericht der NÖ kija), uvm.

Auf der Homepage der NÖ kija finden sich z.B. Infos von A-Z.
Bei Interesse an den Broschüren der NÖ kija; post.kija@noel.gv.at oder 02742/90811
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle für die NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft
Wienerstraße 54
3109 St. Pölten
E-Mail: post.kija@noel.gv.at
Tel: 02742/90811