Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 01.10.2025 )
"Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgmbH, KG Vöslau
zu BNW2-WA-1216/004
Die "Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgmbH hat um wasserrechtliche Bewilligung für eine Änderung der Oberflächenentwässerung für den aktuellen Bauteil V durch Versickerung der Oberflächenwässer und Anschluss eines Notüberlaufs auf dem Grundstück 782/4, KG Vöslau, angesucht.
Im Zuge der Vorprüfung wurde vom Amtssachverständigen festgehalten, dass bis zur Verhandlung Ergänzungen nachzureichen sind. Die Stellungnahme des Amtssachverständigen wurde dem Antragsteller sowie dessen Projektant zur Kenntnis gebracht und zur Vorlage entsprechender Ergänzungsunterlagen bis 20. März 2025 aufgefordert.
Mit E-Mail vom 04.03.2025 wurden die geforderten Ergänzungsunterlagen elektronisch sowie am 05.03.2025 in dreifacher Papierausfertigung an die Bezirkshauptmannschaft Baden übermittelt.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Baden aufliegenden Projekt hervor.
zu BNW2-WA-1216/005
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 08.11.2012, Zl. BNW2-WA-1216/001, wurde der "Neue Heimat" - Gemeinn. Bau-, Wohnungs- und Siedlungsges.m.b.H. die wasserrechtliche Bewilligung für die Versickerung von Dachflächenwässer der Wohnungen und Reihenhäusern auf den Grundstück Nr. 782/3 und 782/4, KG Vöslau, erteilt.
Als Frist für die Bauvollendung wurde der 31. Dezember 2017 bestimmt.
Mit Bescheid vom 02.05.2017, Zl. BNW2-WA-1216/002, wurde die Frist für die Bauvollendung (Bescheid vom 08.11.2012, ZI. BNW2-WA-1216/001) bis zum 31.12.2022 verlängert.
Die Fertigstellung wurde der Bezirkshauptmannschaft Baden mit Eingabe vom 02.02.2024 gemeldet.
Im Rahmen der Endüberprüfung wurde vom Amtssachverständigen für Wasserbautechnik festgehalten, dass die Entwässerungsanlagen augenscheinlich anders umgesetzt wurden als wasserrechtlich bewilligt.
Die „Neue Heimat“ Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgmbH wurde daraufhin mit Schreiben vom 23.01.2025 aufgefordert, das Projekt von einem Befugten konsensgemäß umsetzen zu lassen und der Bezirkshauptmannschaft Baden entsprechende Nachweise bis spätestens Ende März 2025 vorzulegen.
Mit Schreiben vom 01.04.2025 hat das ZT-Büro DI Franz Paikl im Namen der "Neue Heimat" - Gemeinn. Bau-, Wohnungs- und Siedlungsges.m.b.H. um wasserrechtliche Bewilligung für die Projektabänderung der Versickerung von Dachflächenwässer der Wohnungen und Reihenhäusern auf den Grundstücken Nr. 728/3 und 728/4, KG Vöslau, Gemeinde Bad Vöslau, angesucht.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Baden aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Baden eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 01. Oktober 2025 um 13:00 Uhr an. Treffpunkt: Stadtgemeinde Bad Vöslau, Rathaus, Schloßplatz 1, 2540 Bad Vöslau, 1. Stock, Krupbauer-Zimmer
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 52) 9025, Fax: 022529025 22000
2500 Baden, Schwartzstraße 50