Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 22.10.2025 )

Marktgemeinde Ybbsitz, KG Prolling

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 03.08.2021, Zl. AMW2-WA-15169/001, wurde der Marktgemeinde Ybbsitz im Spruchteil I. die wasserrechtliche Bewil-ligung für die Errichtung und den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens „RHB Großmoos“ zur Drosselung der 100-jährlichen Hochwassermenge des Prollingbaches von 39 m³/s auf max. 10,1 m³/s mit einem Speichervolumen von 400.000 m³ auf den Grundstücken Nr. 637/1, 638, 639, 640, 641/1, 1068/1 und 1086/2, alle KG Prolling, als Teil der „generellen Hochwasserschutzplanung“ für die Marktgemeine Ybbsitz erteilt. Die Bauvollendungsfrist wurde dabei mit 31.12.2031 festgelegt und wurde festgehalten, dass der Baubeginn zu melden ist. Die Baubeginnsmeldung wurde folglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung am 26.07.2023 mit Ende August / Anfang September 2023 mitgeteilt. Weiters wurde am 19.12.2023 eine Änderung der bewilligten Anlage im Bereich der vor-gesehenen Hangsicherung zur Abklärung der nachträglichen Bewilligungsfähigkeit an-her übermittelt und wurde nach Einholung der wasserbautechnischen und geologischen Begutachtung dazu zusammengefasst festgehalten, dass diese Änderungen im Zuge des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens mitgenehmigt werden können. Unter Spruchteil II. A und B des genannten wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides vom 03.08.2021, Zl. AMW2-WA-15169/001, wurden als wasserrechtliche Bauaufsicht Herr DI Albert Haydn, Ingenieurbüro Dr. Lang ZT GmbH, und als geolo-gisch/geotechnische Bauaufsicht Herr DI Stefan Blovsky, Blovsky Geotechnik ZT GmbH, bestellt und liegen zwischenzeitig folgende Bauaufsichtsberichte vor:
Wasserrechtliche Bauaufsichtsberichte:
? Bauaufsichtsbericht 01 der IBL Ziviltechniker GmbH, datiert mit 22.08.2024 ha. ei-gelangt am 26.08.2024
? Bauaufsichtsbericht 02 der IBL Ziviltechniker GmbH, datiert mit 24.07.2025 ha. eingelangt am 29.07.2025
Geologische Bauaufsichtsberichte:
? Geologisch-geotechnische Beurteilung von der Wildbach- und Lawinenverbau-ung datiert mit 04.09.2023, ha. eingelangt am 12.09.2024
? Bauaufsichtsbericht der Blovsky Geotechnik ZT GmbH, Herr Dipl.-Ing. Dr. Stefan Blovsky, datiert mit 14.08.2025
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt zur behördlichen Überprüfung, ob die im Bewilligungsbescheid aufgetragenen Auflagen, soweit diese bereits relevant sind, eingehalten werden und die Anlage bescheidgemäß errichtet wird, einen Lokalaugen-schein für Mittwoch, den 22.10.2025, um 9:00 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt Ybbsitz,
3341 Ybbsitz, Markt 1 an.


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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