Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.11.2025 )
Handlsberger Daniel, KG Absdorf
Herr Handlsberger Daniel hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 25 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 21 auf Grundstück Nr. 1138/1 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1134/1,
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 1148 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1146, 1147, 1086/1, 1086/2, 1089 und 1090,
Brunnen Nr. 18 auf Grundstück Nr. 1179 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1178,
Brunnen Nr. 24 auf Grundstück Nr. 1186 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1186 und1187,
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 1200 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1200 und 1201,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 1209 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1211, 1470 und 1471,
Brunnen Nr. 22 auf Grundstück Nr. 1430/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1427,
Brunnen Nr. 23 auf Grundstück Nr. 1452/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1452/1, 1452/2 und 1452/3,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 1460 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1460, 1470 und 1471,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 1489 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1488, 1489 und 1490,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 1821/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1820/1, 1820/2 und 1821/2,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 1839 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1839, 1843 und 1844,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 1848 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1837/1, 1837/2 und 1848,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Grenze zwischen 2583 und 2585/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 2581, 2582, 2583 und 2585/1 und
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 2702 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 2702, alle KG Absdorf
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Grenze zwischen 416 und 417 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 416 und
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 463 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 461, 462 und 463, alle KG Bierbaum am Kleebigl
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 1373 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1373, KG Königsbrunn
Brunnen Nr. 19 auf Grundstück Nr. 688 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 687 und 688 und
Brunnen Nr. 20 auf Grundstück Nr. 647 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 647, alle KG Neustift im Felde
Brunnen Nr. 25 auf Grundstück Grenze zwischen 275 und 278 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 275,
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 337 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 337, 360 und 361 und
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 460 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 460 und 462, alle KG Utzenlaa
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Grenze zwischen 2758 und 2759 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 2758, 2759 und 2760 und
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 2630/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 2630/3, alle KG Stetteldorf am Wagram
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 19. November 2025 um 13:15 Uhr Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33