Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2025 )
Payer Markus, KG Gigging
Herr Markus Payer hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 21 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 253 KG Altenwörth zur Beregnung der Grundstücke Nr. 648 und 649 KG Winkl,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 258 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 256, 257 und 258 (Teil),
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 279/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 279/1, 279/2, 280/1, 286, 287, 408, 409, 410 und 411, alle KG Altenwörth
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 133 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 133, 150, 151, 152 und 153,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 188 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 189, 190 und 191,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 209 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 212,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 237 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 236/1, 236/2, 237 (Teil) und 207 (Teil),
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 246 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 246,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 269 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 270, 271/1 271/2 und 272,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 324 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 315, 316, 317, 321, 322, 323 und 324,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 345 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 342/1, 342/2, 343/1, 343/2 und 345,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 363 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 379, 381, 382, 383 und 384,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 370 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 367, 368/1, 368/2, 369, 370 und 371,
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 395 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 394 und 395,
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 412/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 408, 409, 410 und 411,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 422 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 420, 421 und 422, alle KG Gigging
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 779 KG Kollersdorf zur Beregnung der Grundstücke Nr. 719 KG Kollersdorf und 443 KG Gigging
Brunnen Nr. 18 auf Grundstück Nr. 356/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 273 (Teil), 274, 276 und 277, alle KG Neustift im Felde
Brunnen Nr. 19 auf Grundstück Nr. 519 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 519,
Brunnen Nr. 20 auf Grundstück Nr. 574 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 574, 575, 576, 580/1 und 580/2
Brunnen Nr. 21 auf Grundstück Nr. 1229 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1229, 1230, 1231 und 1235, alle KG Seebarn am Wagram
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung it der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 11. Dezember 2025 um 10:30 UhrTreffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33